Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Details und Förderbestimmungen wird die KfW im April 2021 veröffentlichen und zwar auf folgender KfW-Seite.

Die neue Förderung für energieeffiziente Gebäude gilt für:

  • für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Ab 01.07.2021 wird die Förderung von Effizienzhäusern umgestellt und es gilt dann die BEG für Wohngebäude (BEG WG) und für Nichtwohngebäude (BEG NWG). 2023 wird dann nochmals umstrukturiert und das BAFA übernimmt sämtliche Zuschuss-Varianten der KfW.

Bundesförderung effiziente Gebäude
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Neubau/Sanierung kommt zum 01.07.2021. Foto: stock.adobe.com

KfW-Förderung wird zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die KfW-Förderung im Bereich Sanierung/Neubau wird jetzt unter einem Dach zusammengefasst – als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. Die neue Förderung soll dazu beitragen, durch eine Kombination aus Energieeeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien den Primärenergieebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu senken.

Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.

Höhere Förderung für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit beim Bauen ab 01.07.2021

Mit der Einführung des BEG ist auch eine Erhöhung der Förderungen vorgesehen. Sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Komplettsanierungen und Neubauten nach Effizienzhaus-Standard wird die Förderung für besonders nachhaltige oder energieeffiziente Gebäude bzw. Technologien steigen. In diesem Zusammenhang ist auch von EE-Klassen und NH-Klassifizierung die Rede. Gemeint sind damit neu geschaffenen Effizienzhaus-Klassen bzw. Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikat.

Energieeffiziente Holzfertighäuser, die bisher von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach den bisher gültigen Energiestandards KfW 55, 40, 40 plus gefördert werden, finden Sie auf dem Ratgeber-Portal Holzbauwelt.de. Die dort abgebildeten wohngesunden Holzhäuser als Einfamilienhäuser in Fertigbauweise entsprechen auch der neuen BEG-Förderung.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden