EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Das Europäische Parlament hat am 17. April 2018 der überarbeiteten EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden endgültig zugestimmt. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Gebäude „intelligenter“ und energieeffizienter zu machen. Sie ermöglichen so finanzielle Einsparungen und tragen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze im Renovierungs- und Bausektor bei.

Die Abstimmung im April 2018  markierte den Abschluss der Verhandlungen zum ersten von acht Legislativvorschlägen, die die Europäische Kommission im Rahmen des Pakets Saubere Energie für alle Europäer am 30. November 2016 vorgelegt hat. Das Paket trägt wesentlich dazu bei, „eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie aufzubauen.

Die vereinbarten Änderungen ermöglichen es, das enorme Potenzial für Energieeinsparungen im Gebäudesektor – dem energieintensivsten Bereich in Europa – zu erschließen. Sie zielen unter anderem darauf ab, bestehende Gebäude schneller mit energieeffizienten Anlagen nachzurüsten und die Energieeffizienz neuer Gebäude durch den Einbau „intelligenter“ Systeme zu verbessern.

EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im April 2018 von der EU-Kommission verabschiedet

Die wichtigsten Neuerungen zur EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

  • ein klarer Plan zur Erhöhung des Bestands an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis 2050; die Grundlage dafür bilden nationale Fahrpläne zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden;
  • Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, etwa durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen;
  • Förderung des Aufbaus der erforderlichen Infrastruktur für Elektromobilität in allen Gebäuden (wenngleich in geringerem Umfang als im Vorschlag der Kommission vorgesehen);
  • Einführung eines „Intelligenzindikators“, der die Fähigkeit eines Gebäudes misst, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb sowie die Interaktion mit dem Netz optimieren;
  • Integration und erhebliche Stärkung langfristiger Strategien für die Renovierung von Gebäuden;
  • Mobilisierung öffentlicher und privater Investitionen;
  • Bekämpfung von Energiearmut und Senkung der Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude.

Die nächsten Schritte

Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur überarbeiteten EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch den Ministerrat wird der Text dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 20 Tage später tritt die Richtlinie in Kraft. Anschließend haben die Mitgliedstaaten wie Deutschland 20 Monate Zeit, die neuen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Niedrigstenergiehäuser die beinahe dem Nullenergiehaus entsprechen werden dann zum Energiestandard beim Bauen.

Hintergrund

Die EU Richtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) trägt zur Verwirklichung des EU-Ziels bei, „eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie“ aufzubauen.  Aus diesem Grund hat sich die EU verpflichtet, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Die drei Hauptziele der Kommission bestehen dabei darin, die Energieeffizienz als oberste Priorität zu behandeln, im Bereich der erneuerbaren Energien eine weltweite Führungsrolle zu übernehmen und die Stellung der Verbraucher zu stärken.

Mit 40 Prozent des Endenergieverbrauchs ist der Gebäudesektor der energieintensivste Bereich in der EU. Zudem sind 75 Prozent der Gebäude nicht energieeffizient, und in den einzelnen Mitgliedstaaten werden jährlich lediglich 0,4-1,2 Prozent des Gebäudebestands renoviert. Daraus ergeben sich enorme Möglichkeiten für Energieeffizienzsteigerungen in Europa ebenso wie wirtschaftliche Chancen.

 

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