Wer Wohneigentum kauft, soll künftig von besseren Konditionen profitieren können: Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet künftig eine doppelt so lange Zinsbindung wie bisher.
„Die 20-jährige Zinsbindungsfrist soll eingeführt werden und damit Familien eine längere finanzielle Planbarkeit erhalten“, erklärte eine Sprecherin des von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geführten Ressorts. Bislang lag die maximale Zinsbindungsfrist bei zehn Jahren. Die neue Frist soll ab 1. März 2024 gelten.
Das Programm kommt nicht für alle Familien infrage, doch es gibt noch weitere Unterstützung für diejenigen, die Wohneigentum kaufen oder bauen. Auch für die Bau- und Immobilienbranche gibt es Fördermittel. Eine Übersicht, was für wen infrage kommt.
Dieses KfW-Programm läuft seit 1. Juni 2023 und steht Familien sowie Alleinerziehenden mit mindestens einem minderjährigen Kind offen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf dafür 90.000 Euro nicht übersteigen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 Euro. Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf selbst genutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen.
Klimafreundlich heißt: Es muss nach dem Effizienzhausstandard EH40 gebaut werden. EH40 wiederum bedeutet, dass ein Gebäude nur 40 Prozent der Energie verbraucht, die ein gesetzlich definiertes Standardhaus benötigt. Die maximale KfW-Kredithöhe beläuft sich bei einem oder zwei Kindern auf 170.000 Euro, bei drei oder vier Kindern auf 200.000 Euro. Ab fünf Kindern kann laut KfW ein zinsverbilligter Kredit in Höhe von maximal 220.000 Euro beantragt werden.
Wer zusätzlich nach den Vorschriften des Nachhaltigkeitssiegels QNG baut, für den gilt folgendes Kreditvolumen: 220.000 Euro bei einem oder zwei Kindern, 250.000 Euro bei drei oder vier Kindern, 270.000 Euro ab fünf Kindern. Wichtig: Der Antrag muss bei der KfW gestellt werden, bevor das Bauvorhaben beginnt.
Die Zinskonditionen orientieren sich auch bei Förderkrediten am Kapitalmarkt und werden laufend angepasst, heißt es bei der staatlichen Förderbank. „Die Festlegung erfolgt jeweils am Tag der Zusage bei der KfW. Dieser Zinsssatz gilt dann für die Dauer der gesamten Zinsbindungsfrist.“
Dieses KfW-Förderprogramm war im März 2023 aufgelegt worden. Neben privaten Bauherren sind hier vor allem Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche sowie Kommunen angesprochen.
Das Fördervolumen hatte zunächst bei 750 Millionen Euro gelegen, war im Jahresverlauf aber auf insgesamt 1,68 Milliarden Euro aufgestockt worden. Mitte Dezember wurden die Zahlungen gestoppt, weil die Mittel ausgeschöpft waren. Im Februar soll es wieder anlaufen, hat Bauministerin Geywitz bereits Anfang der Woche im Interview mit dem Handelsblatt angekündigt.
Dieses KfW-Förderprogramm soll neben WEF und KFN zur dritten Säule der Förderung des Wohnungsneubaus werden. Damit sollen Anreize für den Bau von Wohnungen im unteren und mittleren Preissegment geschaffen werden. Der Haushaltsauschuss des Bundestags hatte erst in seiner Bereinigungssitzung am Donnerstag vergangener Woche den Weg für das neue Programm frei gemacht.
Gefördert werden soll der Neubau von kleinen bis mittleren Wohneinheiten, z. B. für Alleinerziehende und Senioren. Die Förderung erfolgt über Zinsverbilligungen. Zielgruppe ist die Bau- und Immobilienbranche. Derzeit werden die Förderkonditionen ausgearbeitet. „Wir werden die neue KfW-Förderung jetzt so zügig wie möglich auf den Weg bringen, damit das Milliardenprogramm schnell in den Markt kommen kann“, sagte die Ministerin im Handelsblatt-Interview. Insgesamt steht für das Programm in diesem Jahr eine Milliarde Euro zur Verfügung.
Hierbei handelt es sich um ein neues Förderprogramm des Bundes, das ebenfalls über die KfW abgewickelt werden soll. Der Start ist für den Sommer 2024 geplant.
Die Zielgruppe: Familien mit minderjährigen Kindern. Konkret geht es um den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden. Die bisherigen Förderprogramme richten sich allein auf neu gebaute Wohnungen. Mit dem Programm sollen zudem leer stehende Wohnungen und Häuser abseits der Ballungsräume reaktiviert werden.
Wer einen zinsverbilligten Kredit in Anspruch nimmt, für den wird es energetische Sanierungsauflagen geben. Die Konditionen werden derzeit ausgearbeitet. Die Fördersumme liegt bei insgesamt 350 Millionen Euro für 2024.
Auch dieses Programm ist ein neues Förderprogramm des Bundes. Deutschlandweit gibt es Leerstand bei Gewerbeimmobilien, also Büros und Räumen des Einzelhandels. Das Bundesinstitut für Bau, Stadtentwicklung und Raumordnung (BBSR) hatte in einer Studie prognostiziert, dass hier ein Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten besteht.
Zielgruppe des Förderprogramms ist die Bau- und Immobilienbranche. Auch hier werden die Programmdetails noch ausgearbeitet. Der Förderstart ist für den Herbst 2024 geplant. Die Fördersumme liegt 2024 bei 120 Millionen Euro.
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Quellen: Handelsblatt.com, Holzbauwelt.de