Seit Oktober 2024 fördert der Staat mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ (KNN-WG) den Bau neuer klimafreundlicher und flächeneffizienter Wohngebäude in Deutschland. Unterstützung erhalten dabei sowohl Privatpersonen und Wohnungseigentumsgemeinschaften als auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und weitere Investoren. Für Nicht-Wohngebäude und Kommunen steht eine vergleichbare Förderung zur Verfügung.
Mit der KNN-Förderung will der Staat den Neubau von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen ankurbeln. Dabei soll jedoch das Klima möglichst wenig belastet und zudem möglichst wenig Fläche beansprucht werden. Außerdem soll eine kompakte Bauweise mit einfachem Standard und entsprechend niedrigen Baukosten unterstützt werden. Deshalb gelten strenge und für Laien schwer verständliche technische Mindestanforderungen.
Das zu bauende Gebäude …
Bauherren müssen einen Energieberater einbinden, der in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes in der Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ gelistet ist.
Ab dem ersten Quartal 2025 plant das zuständige Bundesbauministerium eine zweite Förderstufe: Für Gebäude, die den Standard Effizienzhaus 40 und die Anforderungen an das QNG-Siegel PREMIUM erfüllen, soll es Darlehen von bis zu 150.000 Euro geben.
Ein Ziel der KNN-Förderung ist eine Flächen optimierte Bauweise. Deshalb gelten Mindestvorgaben für die Anzahl der Räume in Abhängigkeit von der Wohnfläche. Entscheidend sind dabei die Individualräume – also Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer. Ein solcher Raum muss mindestens zehn Quadratmeter groß sein. Wohnküchen zählen nicht als Individualraum.
Für rollstuhlgerechte Wohnungen sind jeweils um 15 Quadratmeter erhöhte Werte maßgeblich. Die Wohnfläche muss nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV) ermittelt werden.
Die Tabelle zeigt den Zusammenhang zwischen Wohnfläche und Zahl der Individualräume im Überblick:
Wohnfläche der Wohneinheit | Mindestzahl der Individualräume |
Bis 40 Quadratmeter | 1 |
Bis 55 Quadratmeter | 2 |
Bis 70 Quadratmeter | 3 |
Bis 85 Quadratmeter | 4 |
Jede weitere 15 Quadratmeter | Ein weiterer Individualraum |
Die Förderung für den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ besteht aus einem zinsgünstigen Darlehen ohne Tilgungszuschuss. Das wird von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergeben und läuft unter der Bezeichnung Kredit Nr. 296.
Förderfähig sind bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit. Den Kredit erhalten die Antragsteller als Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit zwischen vier und 35 Jahren und einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein bis drei Jahren.
Möglich ist auch ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren. Beim endfälligen Darlehen zahlt der Antragsteller während der gesamten Laufzeit nur die Zinsen und am Ende den kompletten Kreditbetrag in einer Summe zurück.
Die Zinskonditionen sind abhängig von der Laufzeit und orientieren sich am Kapitalmarkt. Mit einem effektiven Jahreszins ab 0,95 Prozent (Stand: 10/24) ist das Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ für Bauherren wesentlich günstiger als das (sehr ähnlich klingende) Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Kredit 297, 298)“ und das „KfW-Wohneigentumsprogramm (Kredit 124)“, aber auch als die aktuellen Bauzinsen.
Gefördert werden sämtliche Bauwerkskosten, einschließlich der Kosten für Planung, Baubegleitung und Dienstleistungen im Zuge der Bilanzierung des Gebäudes. Hier finden Sie weitere Infos zur Neubauförderung durch die KfW. Ein Auswahl klimafreundlicher Holzhäuser zum Neubau finden Sie in diesem Artikel.