Im Juni 2023 startet die staatliche KfW-Förderung mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) 300 und löst das bisher bekannte Baukindergeld ab. Die Förderbank KfW will damit vor allem Familien mit geringen bis mittleren Einkommen beim Kauf von selbstgenutztem Wohnraum unterstützen. Die Förderung sieht zinsgünstige Kredite zur Wohnraumbeschaffung vor.
Die Bundesregierung stellt ihre Bauförderung in zwei Etappen neu auf. Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ läuft seit Anfang März 2023, ab Juni 2023 können dann Mittel aus einem zweiten Programm für Familien mit geringen Einkommen abgerufen werden. Voraussetzung für beide Förderungen ist ein hoher energetischer Standard der Gebäude.
Die Bezahlbarkeit von Wohnraum ist angesichts steigender Mieten und Immobilienpreise in den vergangenen Jahren vermehrt in den Fokus geraten. Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, stellt die Stärkung der Wohneigentumsbildung insgesamt und insbesondere für Haushalte mit Kindern neben dem Mietwohnungsneubau einen Schwerpunkt der Wohnraumoffensive der Bundesregierung dar.
Die Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern gab es seit September 2018 mit der Zuschussförderung „Baukindergeld“ bis Ende 2022. Das Baukindergeld der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)hatte besonders Familien mit niedrigen oder mittleren Einkommen dabei geholfen, den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Mehr als 350.000 Paare mit Kindern und Alleinerziehende haben von der Förderung profitiert. Auch für das Baukindergeld war – wie jetzt für die neue Wohneigentumsförderung – das „steuerpflichtige Einkommen“ maßgeblich.
Der größte Unterschied zwischen Baukindergeld und dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ist, dass es sich bei der neuen Förderung nicht um einen Zuschuss handelt. Vielmehr sollen Familien einen zinsgünstigen Kredit bekommen. Die genauen Konditionen dafür wurden bisher aber noch nicht veröffentlicht. Was bekannt ist:
WICHTIG: Vor Baubeginn Antrag auf KfW-Förderung stellen!
Egal ob Neubau oder Sanierung – die wichtigste Regel bei der KfW-Förderung lautet: Erst den Antrag auf Förderung stellen, dann Verträge unterschreiben! Wenn Sie einen zinsgünstigen KfW-Kredit für Ihre Baufinanzierung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Einen Antrag auf Zuschuss stellen Sie direkt bei der KfW-Bank. Dabei unterstützt Sie ein Energieberater / Sachverständiger aus der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes.