Das Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei 1,1 Milliarden Euro, verbunden mit hohen Standards für energieeffizientes Bauen. Davon sollen ab Juni 2023 für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime 350 Millionen zur Verfügung stehen. 750 Millionen Euro sind für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa für Wohnungskonzerne oder Genossenschaften. Diese Anträge sollen nun ab März 2023 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden können.
Förderung für das Effizienzhaus 40 NH bis Ende Februar 2023
Die Förderung im KfW-Programm „Wohngebäude – Kredit 261“ wird bis zum 28.2.2023 übergangsweise fortgeführt. Die Förderung für das Effizienzhaus 40 NH (NH=Nachhaltigkeit) kann also bis Ende Februar 2023 weiter beantragt werden. Erste Haushersteller bieten inzwischen passende Häuser mit dem QNG-Nachhaltigkeitssiegel an.
Neues KfW-Förderprogramm ab März 2023 für Neubauten
Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigeren Krediten. Standard dafür ist das Effizienzhaus 40. Eine nochmals höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Die Neuregelung hilft dabei, den CO2-Ausstoß im Gebäudebereich zu verringern und die deutschen Klimaziele zu erreichen. Bei der Förderung wird erstmals der ganze Lebenszyklus von Gebäuden in den Blick genommen. Ziel ist es, vom Bau über den Betrieb bis zum potenziellen Rückbau Treibhausgasemissionen zu verringern.
„Klimagerechtes Bauen ist heute keine Kann-Entscheidung mehr, sondern ein Muss. Wer heute baut wie früher, um Geld zu sparen, schadet dem Klima und seinem Geldbeutel durch horrende Nebenkosten“, sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz zur neuen Förderrichtlinie. Mit einem Fördervolumen von 750 Millionen Euro jährlich werde ausschließlich der klimafreundliche Neubau gefördert. Sie stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds, der auch weitere 350 Millionen Euro für die Wohnungseigentumsförderung für Familien bereithält. Hier der Download der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude unter dem Titel „KFN – Klimafreundlicher Neubau“.
Neubaustandards für das Effizienzhaus (EH)
Ein Effizienzhaus (EH) ist ein energetischer Standard für Wohngebäude. Zwei Kriterien sind für die entsprechende Zuordnung wichtig: der Gesamtenergiebedarf und die Wärmedämmung der Immobilie. Für energiesparende Gebäude ist die Effizienzhaus-Stufe ein Orientierungsmaßstab: Die Kennzahl einer Effizienzhaus-Stufe gibt an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Gesetzlicher Neubaustandard nach dem Gebäudeenergiegesetz ist seit dem 1. Januar 2023 der Effizienzhaus-55-Standard. Damit hat die Bundesregierung die Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf von Neubauten erhöht. Bis zum 1. Januar 2025 will die Bundesregierung die gesetzlichen Neubauanforderungen an den EH40-Standard angleichen.
Photovoltaik-Anlagen werden seit Anfang 2023 beim Effizienzhaus nicht mehr mitgefördert – jedoch als Extra-Förderung verbessert
Bisher konnten bei der Effizienzhaus-Förderung auch Photovoltaik-Anlagen mitgefördert werden. Im Gegenzug mussten Bauherren aber auf eine EEG-Vergütung (die sogenannte Einspeisevergütung für Solarstrom) verzichten. Diese Mitförderung wurde Anfang 2023 nun komplett gestrichen. Für Bauherren ist das nicht unbedingt eine schlechte Nachricht, denn mit dem EEG 2023 wird die Förderung von Photovoltaik-Anlagen entscheidend verbessert, so dass sich die Anschaffung auf jeden Fall lohnt. Finanziert werden können Solaranlage und Solarstromspeicher dennoch über die KfW – nämlich im Programm „Erneuerbare Energien – Standard 270“. Außerdem haben sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaik-Anlagen durch steuerliche Erleichterungen 2023 entscheidend verbessert. Hier ein Link zu den FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Strengere Vorgaben für Heizsysteme im Effizienzhaus
Auch die Anforderungen an die Heizung in geförderten Effizienzhäusern wurden zum Jahresbeginn 2023 verschärft. Mit den Änderungen werden ab 2023 nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert. Jeglicher Einbau von gasverbrauchenden Anlagen wird seit August 2022 nicht mehr gefördert. Stattdessen wird es einen Heizungs-Tausch-Bonus für Gaskessel geben. So können Biomasseanlagen nur noch dann eingesetzt werden, wenn sie einen Feinstaubausstoß von 2,5 mg/ m³ nicht überschreiten. Hier ein Überblick über die Förderung bei Sanierungsmaßnahmen.
BEG-Förderung für Sanierung wurde überarbeitet
Deutlich umfangreichere Änderungen wurden bei der BEG-Förderung für die Sanierung vorgenommen (Effizienzhaus-Förderung über die KfW, Zuschüsse für Einzelmaßnahmen über das BAFA). Sie betreffen vor allem Holzheizungen, Wärmepumpen und die Effizienzhaus-Sanierung. Wer eine Immobilie im Bestand kauft und diese dann saniert, findet hier die passenden Informationen.
Wohneigentums-Förderung 2023: Nachfolgeprogramm für das Baukindergeld
Ein Nachfolgeprogramm in der gleichen Größenordnung wie das Baukindergeld wird es nicht geben. Dennoch hat das Bundesbauministerium eine neue Wohneigentumsförderung für Familien angekündigt. Das entsprechende KfW-Programm mit zinsgünstigen Krediten soll ab dem 1. Juni 2023 bereitliegen, kündigte Bauministerin Geywitz in der „Welt am Sonntag“ an. Dafür stünden 350 Millionen Euro pro Jahr bereit. Förderberechtigt sollen Familien mit einem Einkommen von bis zu 60.000 Euro pro Jahr sein, plus weitere 10.000 Euro für jedes Kind.
Förderung der Bundesländer nicht aus dem Blick verlieren – Förderrechner hilft
Egal ob Neubau oder Immobilie im Bestand – Familien sollten immer auch die Förderung der Bundesländer im Blick behalten. Hier werden vor allem Haushalte mit geringerem Einkommen oder schwerbehinderten Haushaltsmitgliedern unterstützt. Teilweise ist eine Komplettfinanzierung möglich, andere Bundesländer bieten eine Schließung von Finanzierungslücken mit ergänzenden Darlehen an. Bauherren können sich bei den jeweiligen Landesbanken und bei den Wohnförderstellen der Kommunen vor Ort beraten lassen. Ein Förderrechner unterstützt hierzu ihre finanziellen Planungen
KfW-Förderung für Genossenschaftsanteile verbessert
Nochmals verbessert wurde Mitte Januar 2023 die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Hier die Informationen über die KfW-Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen. Im Förderprogramm „Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)“ wurden die Zinskonditionen weiter vergünstigt und liegen jetzt 2 Prozent unter dem Marktzins.
Quelle: Kfw.de, Bundesregierung.de, bmwsb.bund.de