Das Ziel von 400.000 neuen Wohnungen werde 2022 verfehlt, hatte Bundesbauministerin Klara Geywitz Mitte Dezember noch einmal eingestanden. „In der Tat, wir werden 400.000 in diesem Jahr nicht erreichen“, sagte sie im Bundestag. Doch selbst 2021, als es noch keinen Krieg gegeben habe, die Zinsen historisch niedrig gewesen seien und „ganz, ganz viel Geld in die Neubauförderung gesteckt“ worden sei, wurden weniger als 300.000 Wohnungen gebaut.
Geywitz hält an dem Ziel von jährlich 400.000 neuen Wohnungen, davon 100.000 öffentlich geförderten, fest. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt ist jedoch alarmierend. Hohe Bau-, Energie- und Materialkosten, gestiegene Zinsen sowie langwierige Bau- und Planverfahren führen zu einer Abwärtsspirale im Wohnungsbau.
Mit verschiedenen Maßnahmen will die Bundesregierung gegensteuern. So hat der Bundestag beschlossen, die lineare Abschreibung beim Neubau von Mietwohnungen schon ab Januar 2023 von zwei auf drei Prozent jährlich zu erhöhen. Für Gebäude, die bis Ende 2022 fertiggestellt werden, soll es bei einer Abschreibung von zwei Prozent jährlich bleiben.
Zudem beschlossen die Abgeordneten eine zeitlich befristete Sonderabschreibung. Innerhalb von vier Jahren können fünf Prozent der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen mit dem energetischen Gebäudestandard „Effizienzhaus 40“ in Verbindung mit dem sogenannten Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) steuerlich abgesetzt werden.
Geywitz will auch das serielle und modulare Bauen ausweiten. Dafür sollen einmal erteilte Typengenehmigungen bundesweit gelten; entsprechende Regelungen sollen in den Landesbauordnungen verankert werden.
Geplant sind Änderungen im Baugesetzbuch. Das Bundeskabinett verabschiedete im Dezember einen Gesetzentwurf mit Verbesserungen im Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bürgerbeteiligung soll digitalisiert, Fristen verkürzt werden. „Und wir sorgen dafür, dass zum Beispiel bei geänderten Plänen die Bürgerbeteiligung nur noch für die Änderungen und nicht mehr für den kompletten Plan gilt“, so die Ministerin.
Man sehe zum Beispiel, „dass Projektentwickler von frei finanziertem Wohnungsbau auf Sozialwohnungen umplanen wollen, was ich erst mal begrüße“, sagte Geywitz. „Hier ist es natürlich einfacher, wenn man nur diesen Teil des Bebauungsplans ändert und für den Rest nicht noch mal eine Anhörung durchführen muss. Das ist ein ganz praktischer Beitrag dazu, dass man Bebauungspläne schnell ändern kann.“
Mit der Novelle des Baugesetzbuchs sollen auch ehemalige Tagebauflächen oder auch Verkehrsflächen an Autobahnen genutzt werden können.
Der Bau- und Wohnungsbereich steht vor einer großen Transformation. Zwei Fragen sind zentral. Erstens: Wie bauen wir in Zukunft? Zweitens: Wie heizen wir in Zukunft?
Geywitz will weg vom alleinigen Fokus auf den Energiebedarf eines fertiggestellten Gebäudes. Schärfen möchte sie den Blick auf den Energiebedarf während der Bauphase. Das schließt beispielsweise Fragen nach dem Energiebedarf für die Herstellung von Bau- und Dämmmaterialien ein. Der Einsatz von Recyclingmaterial soll tendenziell gestärkt werden.
„Wir müssen verstehen, dass die Lösung nicht darin bestehen kann, möglichst hochtechnische Lösungen zu schaffen“, sagt Geywitz. „Vielmehr müssen wir die gesamten Treibhausgasemissionen des Gebäudebereichs, sowohl aus dem Heizbereich als auch für den Gebäudebereich an sich, in den Blick nehmen.“
In diesem Zusammenhang steht auch die Frage, welche Kriterien künftig bei der Neubauförderung greifen. Die Wirtschaft wartet auf die neuen Förderkonditionen. Während das Bauministerium für die Neubauförderung zuständig ist, bleibt die Sanierung in der Hand des Wirtschaftsministeriums.
Die Bundesregierung hatte entschieden, bei ihrer milliardenschweren Gebäudeförderung umzuschwenken. Der Fokus wird auf Sanierungen liegen. Hier sollen jährlich zwölf bis 13 Milliarden Euro fließen, nur noch eine Milliarde wird auf den Neubau entfallen. Davon wiederum sollen 350 Millionen Euro für die Förderung klimafreundlicher Eigenheime zur Verfügung stehen.
Künftig wird nur noch der Erwerb von energieeffizientem Neubau staatlich gefördert, nicht mehr der Erwerb von Wohnungen im Bestand. Nach bisher bekannten Plänen stehen ab Juni 2023 für „Schwellenhaushalte“ 350 Millionen Euro zur Verfügung. Die staatliche Förderbank KfW soll dafür zinsvergünstigte Darlehen vergeben. Damit sind Familien mit einem Kind und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen in Höhe von 60.000 Euro gemeint. Jedes weitere Kind erhöht die Schwelle um 10.000 Euro.
Quellen: bundestag.de, bundesbauministerium, handelsblatt.de