Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus) höchste KfW-Förderung ab 1. Februar 2022

Das Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus) ist der neue Energiestandard beim Neubau von Wohngebäuden, der eine Förderung durch die KfW-Bank erfährt. Ab Februar 2022 erhalten überraschend Neubauten mit KfW-55-Standard keine Förderung mehr. Dies gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude. Gefördert werden nur noch Gebäude ab dem KfW 40-Standard.

Der KfW-Effizienzhausstandard dient als Orientierungsmaßstab für die Energieffizienz von Gebäuden. Für den höchsten Standard (KfW 40 PLUS) können bis zu 37.500 € Förderung pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden. Dies sind knapp 20.000 € mehr im Vergleich zum KfW 55-Standard. Dieser Förderung stehen jedoch höhere Investitionen für Wärmedämmung, Lüftung, PV-Erzeugung und Speicherung gegenüber.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Neubau Wohngebäude

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) übernimmt die KfW die Finanzierung besonders effizienter Neubauten oder der energetischen Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus zur Verbesserung der Energieeffizienz inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Gültig ab 21.10.2021(Antragseingang bei der KfW)

Antragsteller(vergleiche Ziffer 6 „Förderempfänger“ in der Richtlinie BEG WG) für die KfW-Förderung sind:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften•Freiberuflich Tätige
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • Sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften.
  • Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie Contractoren.

Förderfähige Maßnahmen (vergleiche Ziffer 5 „Gegenstand der Förderung“ in der Richtlinie BEG WG) sind:

Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Für die Förderung sind die Anforderungen des geltenden GEG einzuhalten, solange in der Richtlinie und deren technischen Mindestanforderungen (TMA) nichts anderes geregelt ist. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie und deren TMA.

Energieeffizienzhaus-Stufen und KfW-Förderung ab 01.02.2022

Die bisherige KfW 55-Förderung entfällt zum 31. Januar 2022. Dagegen gilt ab 1. Februar 2022 ausschließlich das Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus) als förderwürdig im Sinne der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (GEG).

Energiestandards Neubau im Vergleich

GEG

EH 70

EH 55

EH 40

EH 40 EE

EH 40 NH

Primärenergiebedarf                            (kWh/m²)

44

41

32,2

23,4

23,4

23,4

spezifischer Transmissionsverlust       (W/m²K)

0,44

0,37

0,31

0,24

0,24

0,24

Erneuerbarer Anteil

Heizenergie                                            %

0

0

0

0

55

55

BEG-Förderung Neubau                 Euro / WE

0

0

18.000 *

24.000

33.750

37.500

Legende: WE = Wohneinheit, EH = Effizienzhaus, * = EH 55 Förderung Neubau nur bis 31.01.2022.

Die EffizienzhausStufen 40 Plus, 40 und 55: Die unterschiedlichen Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.

Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus)
Neubau-Förderung für Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus) als Holzhaus / Fertighaus im Bauhausstil. Foto: Keitel-Haus

Zusammenfassung über die KfW-Förderung beim Neubau für ein Effizienzhaus

Als investive Maßnahmen werden die Errichtung (Neubau) und der Ersterwerb neu errichteter energieeffizienter Wohngebäude gefördert, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses für Neubauten erreichen.

Folgende Effizienzhaus-Stufen werden gefördert:

  • Effizienzhaus 55, Förderung nur bis 31.01.2021!
  • Effizienzhaus 40, 40 EE (Erneuerbare Energien) oder 40 NH (Nachhaltigkeit), KfW-Förderung ab 01.02.2022
  • Effizienzhaus 40 Plus, KfW-Förderung ab 01.02.2022

Eine „Effizienzhaus EE“-Klasse wird erreicht, wenn erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 Prozent des für die Wärme-und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen. Voraussetzung ist, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme-oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme-oder Gebäudenetz als Bestandteil des geförderten Neubaus zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut bzw. erstmals angeschlossen wird und bei An-und Ausbauten zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden war.

Eine „Effizienzhaus NH“-Klasse wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ bestätigt. Eine Kombination von EE-Klasse und NH-Klasse ist nicht möglich.

Eine „Effizienzhaus 40 Plus“-Stufe wird erreicht, wenn gemäß den Technischen Mindestanforderungen gebäudenahe Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien installiert werden. Diese müssen nicht Bestandteil der BEG-Förderung sein.

Holzhaus- und Fertighaus-Hersteller für das Effizienzhaus 40 (EE/NH/Plus) finden Sie auf dem Portal Holzbauwelt.de. Künftig wird das ökologische Holzhaus bauen noch mehr in den Fokus geraten, wenn die Förderung auf Nachhaltigkeit und nachwachsende Rohstoffe, Recyclingfähigkeit der Baustoffe und die Ökobilanz von Baustoffen, bei der die aufgebrachte Energie für deren Herstellung, noch mehr Beachtung finden wird.

lebt in Stuttgart und betreibt als unabhängiger Holzhaus-Experte aus Leidenschaft verschiedene Blogs und das Portal holzbauwelt.de. Er informiert über Trends im Wohnungs- und Gewerbebau mit dem Baustoff Holz für Bauherren, Investoren, Planer im modernen Holzbau. E-Mail senden