Die bisherige Effizienzhaus 55 Förderung der KfW (KfW Bankengruppe) läuft zum 31.01.2022 ab. Die gute Botschaft vorneweg: Die Neubauförderung der KfW (KfW Bankengruppe) wird fortgesetzt. Die alleinige Effizienzklasse für eine Förderung im Neubau ist dann das Effizienzhaus 40 (EE/NH/plus).
Die beschlossenen Maßnahmen der Bundesregierung für den Gebäudesektor beinhalten sowohl eine Erhöhung der Fördermittel für die BEG (Bundesförderung für Effiziente Gebäude) als auch ein Anheben der Neubaustandards in 2022.
Die Gebäudeförderung in 2021 liegt auf einem Rekordniveau. Von Januar bis Ende September 2021 sind 12 Milliarden Euro von BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und KfW (KfW Bankengruppe) bewilligt worden, davon rund 5,8 Milliarden Euro für den Neubau und 6,2 Milliarden Euro für Sanierungen.
Die Bundesregierung hat angesichts der hohen Nachfrage und um bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudebereich weiter voranzukommen, am 22.09.2021 im Sofortprogramm 2022 die für die Gebäudeförderung zur Verfügung stehenden Mittel nochmal um 11,5 Milliarden Euro erhöht. Bis Ende 2021 können daher Mittel in Höhe von 18 Milliarden Euro bewilligt werden. Auch das ist ein Rekordwert.
Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung im Sofortprogramm 2022 dafür ausgesprochen, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel noch stärker dort eingesetzt werden sollen, wo die Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele und der Beitrag zur Emissionsminderung am höchsten ist. Das ist vor allem im Bereich der Gebäudesanierungen der Fall. Hier besteht der größte Nachholbedarf und das größte Einsparpotenzial. Auch die Neubauförderung wird konsequent fortgesetzt, denn hier wird nur ein Baustein der Neubauförderung eingestellt, nämlich die Förderung für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55.
Das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 im Neubau ist von der Förderanpassung nicht betroffen und wird weiterhin unverändert fortgesetzt. Hiermit soll zugleich ein Anreiz gesetzt werden, im Neubau höhere Effizienzstandards umzusetzen und damit wiederum einen höheren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten.
Das Ziel der BEG ist es, Anreize für Investitionen in höhere Effizienz und CO2-Einsparungen zu setzen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Dies gilt auch für die Schaffung neuen Wohnraumes.
Die Entwicklung der Förderzahlen und des Marktes zeigen, dass sich das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 – auch dank der umfassenden Förderung – als Effizienzstandard weitgehend durchgesetzt hat. Die nächsthöhere Effizienzhaus/Effizienzgebäude-Stufe im Neubau (Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40) als anreizstarke Förderung mit bis zu 25 Prozent (Tilgungs-) Zuschussförderung ist von der Förderanpassung nicht betroffen.
Für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 werden bestehende Anträge natürlich weiterhin bewilligt. Zudem gilt eine Übergangsfrist, vollständige Anträge für das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 im Neubau können noch bis zum 31.01.2022 gestellt werden. Maßgeblich hierfür ist das Datum der Antragstellung. Zinsreservierungen stellen keinen Antrag dar.
Die übrigen Fördertatbestände der KfW laufen weiter wie bisher. Eine Auswahl der von der KfW weiterhin geförderten Holzfertighäuser im Neubau erhalten Sie über den Link auf die Anbieterseite Holzhäuser der Holzbauwelt.