Erdbebensicheres Bauen ist in Deutschland dann ein Thema, wenn in bestimmten Gebieten gebaut werden soll. In Baden-Württemberg besteht in größeren Teilen des Landes ein relativ hohes Risiko, dass Erdbeben auftreten, die so stark sind, dass Gebäude beschädigt werden oder sogar zum Einsturz gebracht werden. Die am stärksten betroffenen Gebiete liegen auf der Schwäbischen Alb und in der Gegend von Lörrach.
Aber auch außerhalb dieser am höchsten gefährdeten Zonen ist das Erdbebenrisiko in bestimmten Gebieten so hoch, dass besondere bauaufsichtliche Vorschriften für die Errichtung und Änderung baulicher Anlagen zu beachten sind. Die einzuhaltenden Regeln ergeben sich zum einen aus der Bekanntmachung der DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ als Technische Baubestimmung und zum anderen aus der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO).
Die Landesbauordnung ist Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts; sie regelt die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchen Grundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch das Bauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich zum einen auf das Grundstück, zum anderen auf seine Bebauung: Dies betrifft z.B. die Erschließung, die Art der baulichen Nutzung, die Abstandsflächen, die Gemeinschaftsanlagen, Spiel- und Stellflächen, den Nachbarschutz, das gesunde Wohnen (Belichtung, Raumhöhen, Schall-, Kälte- und Wärmeschutz), die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen, die Eignung von Bauprodukten, die Standsicherheit, die Flucht- und Rettungswege, etc.
Man unterscheidet vier Zonen, die mit 0 (keine Gefährdung) bis 3 (hohe Gefährdung) bezeichnet sind. Für das Errichten von Gebäuden sind weiter maßgeblich:
Momentan wird die Klassifizierung in Deutschland für erdbebensicheres Bauen nach der DIN EN 1998-1/NA:2011 01 Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter – Eurocode 8: Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben – Teil 1: Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbau (Gilt in Verbindung mit DIN EN 1998-1 (2010-12)) durchgeführt.
Der Holzbau kann für solche Herausforderungen die richtigen Lösungen anbieten. Das Schwingungsverhalten eines Bauwerks wird durch seine Massen- und Steifigkeitsverteilung bestimmt. Wichtiger Parameter zur Charakterisierung des Schwingungsverhaltens eines Bauwerks ist dabei seine Eigenfrequenz, auch als Grundfrequenz bezeichnet. Im Erdbebeningenieurwesen wird oft anstelle der Eigenfrequenz auch die Zeitdauer (Eigenschwingzeit) verwendet, die ein System für einen Schwingungsvorgang benötigt.
Erdbebensicheres Bauen heißt, Gebäude zusätzlich zu den ansonsten meist dominierenden Windlasten auch gegen horizontale Trägheitskräfte auszulegen. Während Windlasten im Wesentlichen von der äußeren Form der Gebäude bestimmt werden, hängt die Größe der Erdbebenlasten vor allem von der Massen- und Steifigkeitsverteilung der Gebäude ab.
Durch die erdbebengerechte Gestaltung eines Gebäudes in Grundriss und Höhe, d. h. durch sinnvolle Verteilung von Massen und Aussteifungselementen, kann das Verhalten eines Bauwerks bei Erdbeben bereits bei der Planung entscheidend beeinflusst werden.
Das robuste Gesamtverhalten eines Gebäudes ist Voraussetzung für erdbebensicheres Bauen. Da die handwerklich errichteten Holzhäuser derart viele Dissipationsmechanismen aus den mechanischen Verbindungsmitteln besitzen, lässt sich dem modernen Holzhausbau ein sehr zähes und damit duktiles Verhalten attestieren. Nicht ohne Grund weist das GeoForschungszentrum Potsdam (GFZ) in seinem Merkblatt Erdbeben – Was mache ich, wenn in Starkbebengebieten die Erde bebt? darauf hin, dass Holzrahmenkonstruktionen mit leichten Dächern am wenigstens gefährdet sind. Wie immer ist jedoch eine sorgfältige Planung und Ausführung notwendig, um die unbestreitbaren Vorteile des Holzbaus zu nutzen.