Zum neuen GebäudeEnergieGesetz (GEG) wollten die zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft (BMWi) und Bauen (BMUB) auch eine längst fällige Aufgabe erledigen und die drei parallel laufenden Regelungen für Gebäude – Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) – zusammenführen.
Deutschland muss den Niedrigstenergie-Gebäudestandard einführen: ab 2019 für öffentliche und ab 2021 auch für privatwirtschaftliche Neubauten. Dieses ist einer der Hauptgründe weshalb die Energieeinsparverordnung (EnEV) wieder geändert wird.
Die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2010 sagen aus, dass die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass bis 31. Dezember 2020 alle neuen Gebäude Niedrigstenergiegebäude sind und nach dem 31. Dezember 2018 neue Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, Niedrigstenergiegebäude sind.
Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Pläne zur Erhöhung der Zahl der Niedrigstenergiegebäude. Diese nationalen Pläne können nach Gebäudekategorien differenzierte Zielvorgaben enthalten.
Gebäude spielen eine Schlüsselrolle im Klimaschutz. Sie stehen für 30 Prozet der CO2-Emmissionen in Deutschland. Ziel der Bundesregierung ist ein „nahezu klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050.“ Um dieses Ziel zu erreichen, sind enorme Anstrengungen erforderlich.
Der Entwurf des GebäudeEnergieGesetz (GEG) sieht vor, dass Neubauten der öffentlichen Hand ab 2019 nur noch 55 Prozent des Energieverbrauchs eines Referenzhauses nach Energieeinsparverordnung (KfW-55-Standard) aufweisen dürfen.
„Es ist ein Armutszeugnis, dass die Unionsfraktion das Gebäudeenergiegesetz hat scheitern lassen. Mit dem Gesetz hätten wir bezahlbares Bauen und Klimaschutz im Gebäudebereich miteinander in Einklang gebracht und die Vorbildfunktion des Bundes unterstrichen: Denn es hätte den Niedrigstenergiegebäudestandard für öffentliche Gebäude ab 2019 definiert und den Kommunen die dringend erforderliche Planungssicherheit für den Bau von energieeffizienten, klimagerechten und nachhaltigen Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden gegeben – immer unter Berücksichtigung von Technologieoffenheit und Wirtschaftlichkeit. Für private Bauherren hätte sich nichts geändert und es wäre auch keine Vorfestlegung auf einen Niedrigstenergiestandard für private Gebäude gewesen, den die nächste Regierung bis 2021 festlegen muss. Das Bauen wäre durch die Zusammenlegung von drei verschiedenen Regelwerken vereinfacht worden. Die Blockadepolitik der Unionsfraktion ist auch für die Bauwirtschaft fatal, die jetzt unnötig lange in Ungewissheit über anstehende Investitionen gelassen wird.“